Flensburg: Geschäftsinhaber wegen judenfeindlichen Plakats verurteilt
Flensburg : Geschäftsinhaber wegen judenfeindlichen Plakats verurteiltVon Julian Staib, Hamburg01.06.2026, 14:20Lesezeit: 1 Min.Bildbeschreibung ausklappenUrteil am Tag der Prozesseröffnung: das Gerichtsgebäude in FlensburgdpaEin Mann hatte an seinem Schaufenster ein Plakat aufgehängt, auf dem er Juden den Zutritt verwehrt hatte. Vor Gericht äußerte er nun Bedauern.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wegen Volksverhetzung ist ein 60 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Flensburg zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann als Bewährungsauflage 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Urteil erfolgte am Montag, dem Tag der Prozesseröffnung.Der Angeklagte hatte im September 2025 an das Schaufenster seines Geschäfts in Flensburg für etwa vier Stunden ein Plakat angebracht, auf dem stand: „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nicht persönliches (sic.), auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen.“ Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Angeklagter begründete Tat mit Vorgehen Israels im GazastreifenDamit habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde der Personen angegriffen, heißt es in der Urteilsbegründung. Laut der Richterin kann sich der Angeklagte nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, da diese ihre Grenze hat, wo andere Rechte verletzt werden. Die Aussage des Plakats ruft aus Sicht des Gerichts bewusst Assoziationen an die Boykotthetze gegen jüdische Geschäftsinhaber in der Zeit des Nationalsozialismus hervor.Mehr zum ThemaRIAS-Bericht über Hessen„Frankfurt ist zu einem antisemitischen Hotspot geworden“المصدر: FAZ | Source: FAZ
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