„Evident rechtswidrig“: Rechnungshof rügt Berliner Senatorin in Fördergeld-Affäre
•„Evident rechtswidrig“ : Rechnungshof rügt Berliner Senatorin in Fördergeld-AffäreVon Stephan Klenner23.04.2026, 16:29Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenGerät weiter unter Druck: Senatorin Sar...
•Die Linke fordert die Entlassung der Kultursenatorin.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der Berliner Landesrechnungshof bewertet die Vergabe von 2,6 Millionen Euro für 13...
•Das geht aus einem Bericht hervor, den die Behörde am Donnerstag veröffentlichte.
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„Evident rechtswidrig“ : Rechnungshof rügt Berliner Senatorin in Fördergeld-AffäreVon Stephan Klenner23.04.2026, 16:29Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenGerät weiter unter Druck: Senatorin Sarah Wedl-WilsondpaDer Berliner Rechnungshof kritisiert die Vergabe von Fördergeldern für Projekte gegen Antisemitismus. Die Linke fordert die Entlassung der Kultursenatorin.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der Berliner Landesrechnungshof bewertet die Vergabe von 2,6 Millionen Euro für 13 Projekte gegen Antisemitismus durch Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) als „evident rechtswidrig“. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Sie beanstandet, die Gelder seien „ohne inhaltliche Prüfung“ und „ohne erkennbare Auswahlkriterien“ vergeben worden. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Projektträger seien nicht ausreichend geprüft worden.Mit der Vergabe der Fördergelder beschäftigt sich seit Monaten ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die meisten Empfänger hatten der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner und der CDU-Abgeordnete Christian Goiny der Senatorin empfohlen. Obwohl das zuständige Referat in der Kulturverwaltung davon abriet, vergab Wedl-Wilson die Gelder ohne Förderrichtlinie und ohne Beteiligung einer Jury nach den Wünschen der Parlamentarier.Förderung bestimmter Träger nicht begründetLaut Rechnungshof ist eine solch „gezielte Auswahl“ nur dann zulässig, wenn zuvor erkundet wurde, ob ausreichend Förderinteressenten vorhanden sind, die geeignete Projekte anbieten. Das sei nicht erfolgt. Die Kulturverwaltung habe die Chancengleichheit anderer möglicher Bewerber verletzt. Der Rechnungshof beanstandet zudem, dass die Behörde nicht detailliert begründete, warum sie drei Projekte förderte, ohne dass deren Träger Eigenmittel einbrachten.Wedl-Wilson hatte das mit der „politischen Relevanz der Projekte“ für die Städtepartnerschaft Berlins mit Tel Aviv erklärt. Der Re...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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