EU-Budgetregeln: Von der Leyens Freundschaftsdienst
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EU-Budgetregeln : Von der Leyens Freundschaftsdienst Ein Kommentar von Werner Mussler, Brüssel04.06.2026, 08:00Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenVerstehen sich: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (li.), Italiens Ministerpräsidentin Giorgia MeloniEPADie Präsidentin der EU-Kommission reagiert prompt auf die Forderungen aus Italien, die EU-Schuldenregeln abermals zu lockern. Ihr Vorstoß hat eine neue Qualität. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App So schnell und so beflissen hat die ohnehin sprichwörtlich flexible EU-Kommission wohl noch nie auf das Ansinnen eines Mitgliedstaates reagiert, ihm in der Budgetpolitik eine Extrawurst zu braten und nicht so genau hinzusehen. Manchem EU-Beamten wurde am Mittwoch angesichts des Tempos schwindlig, mit dem die Kommission – erkennbar auf Druck von oben – neue Regeln aus dem Hut zauberte, die eindeutig auf einen einzigen Mitgliedstaat zugeschnitten sind: Italien.Zur Erinnerung: Die in einem Brief an Kommissionschefin Ursula von der Leyen formulierte Forderung der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die EU-Behörde möge künftig auch Energieausgaben von den EU-Budgetregeln ausnehmen, ist gerade einmal zwei Wochen alt. Schon allein aus Verfahrensgründen, also jenseits der politischen Beurteilung, dauert es in der Regel erheblich länger, bis die Kommission eine Antwort auf solche Forderungen findet. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Sehr viel mehr als die eindeutige politische Botschaft wusste die Kommission am Mittwoch denn auch nicht mitzuteilen: Künftig werden nicht nur Rüstungsausgaben vom EU-Stabilitätspakt ausgenommen, sondern auch staatliche Ausgaben für Energiehilfen. Ein paar Kautelen, die an den Geist des Pakts zumindest erinnern sollen, will die Behörde in den veränderten Regeln belassen.Handwerkliches StückwerkEs ist ganz offenkundig, dass von der Leyen ihren Apparat mit ihrem politischen Anliegen – einem Freundschaftsdienst für...




