Er raste einen Vater tot - Klage abgewiesen! Staat darf Türken abschieben
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Er raste einen Vater tot: Klage abgewiesen! Staat darf Türken abschiebenObwohl er in Deutschland geboren wurdeYasin H. (23) sitzt am Dienstag neben seinem Anwalt im Landgericht Stuttgart. Mit seiner Klage wollte der Totraser verhindern, dass er nach seiner Haftstrafe abgeschoben wird – ohne ErfolgFoto: Michael HahnRobinMühlebach07.04.2026 - 14:16 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenStuttgart – Er raste einen Familienvater tot und wurde wegen Mordes verurteilt. Doch die Konsequenzen für sein Handeln will der Totraser nicht akzeptieren. Erst wollte Yasin H. (23) eine mildere Strafe und zog vor Gericht. Jetzt klagte er gegen seine Abschiebung in die Türkei. Ohne Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen: Deutschland darf Yasin H. abschieben.Der Türke war schon vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revision gegen neun Jahre Jugendstrafe gescheitert. Jetzt kämpft der Totraser weiter: Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat er gegen seine geplante Abschiebung geklagt.Rückblick: Im Februar 2023 raste Yasin H. mit 315-PS und 108 km/h durch eine Tempo-40-Zone in Heilbronn (Baden-Württemberg). Er krachte in den Mercedes einer Familie. Vater Gezim S. (42) starb, seine Frau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder leicht. Yasin H. kam mit ein paar Kratzern davon. Der weiße BMW des Rasers erfasste den Mercedes einer Familie. Vater Gezim S. (42) starbFoto: 7aktuellNach der Verurteilung wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe hatte der baden-württembergische Justiz-Staatssekretär Siegfried Lorek (48, CDU) angekündigt: „Wir arbeiten bereits daran, den wegen Mordes verurteilten Täter direkt aus der Haft abzuschieben.“ Doch Yasin H. will nach seiner Entlassung weiterhin in Deutschland bleiben. Er ist in Heilbronn geboren und aufgewachsen. Jetzt zog er mit Anwalt Engin Sanli (37) vor das Verwaltungsgericht.Richter Thomas Baumeister wollte von ihm wissen, ob er nach seiner Entlassung wieder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden könnte. Seine Antwort: „Wenn ich wied...





