Ehrenamt: Voraussetzungen für den freiwilligen Polizeidienst
✨ AI Summary
🔊 جاري الاستماع
Ehrenamt: Voraussetzungen für den freiwilligen Polizeidienst 16. April 2026, 4:01 Uhr Quelle: dpa Hessen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/16/voraussetzungen-fuer-den-freiwilligen-polizeidienst-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Michael Bauer/\u200bDPA" } } Neben ihrer Dienstuniform verfügen die freiwilligen Polizeihelfer über ein Diensthandy und ein Pfefferspray, das sie nur zur Notwehr und Nothilfe einsetzen dürfen. © Michael Bauer/DPA Die freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer in Hessen sollen durch ihr Auftreten in Uniform das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Hessen verbessern. Für maximal 20 bis 25 Stunden pro Monat erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von sieben Euro pro Stunde. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Mitversicherung von Ehepartnern: Hört auf, die Hausfrauen-Ehe zu belohnen!

