Der Steuertipp: Häusliches Arbeitszimmer leichter absetzbar
F.A.Z. Premium Finanzen premium Der Steuertipp : Häusliches Arbeitszimmer leichter absetzbarVon Jürgen Lindauer21.04.2026, 07:36Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenDas häusliche Arbeitszimmer – ein steter Gegenstand des Konflikts mit dem Finanzamt.PlainpictureViele GmbH-Gründer haben ein Arbeitszimmer zu Hause. Das wird jetzt steuerlich günstiger.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Ende 2025 hat der Gesetzgeber eine der steuerlichen Stolperfallen für Gründer, Selbstständige sowie Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs entschärft. Der neu gefasste Paragraph 8 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) stellt klar, dass ein im eigenen Haus gelegener, betrieblich genutzter Raum – etwa ein Arbeitszimmer oder ein kleiner Lagerraum – künftig nicht mehr automatisch zum steuerlichen Betriebsvermögen zählt. Voraussetzung ist, dass der Raum entweder nicht größer als 30 Quadratmeter ist oder sein Wert 40.000 Euro nicht übersteigt. FAZ Premium Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 € Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 € Mit einem Klick online kündbar WEITER WEITER Login Das Beste von FAZ+ Premium premium Der EuGH schießt im LGBTQ-Urteil über das Ziel hinaus premium Einspruch Exklusiv: Der EuGH schießt im LGBTQ-Urteil über das Ziel hinaus Die Luxemburger Richter haben Orbáns LGBTQ-Gesetz kassiert – zu Recht. Sie begründen die Entscheidung auch mit den „Werten“ der Union. Das wäre nicht nötig gewesen und hat Folgen weit über Ungarn hinaus.Benedikt Riedlالمصدر: FAZ | Source: FAZ
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