Corona-Impfung verweigert - Verfahren gegen Soldat eingestellt
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Prozess: Corona-Impfung verweigert – Verfahren gegen Soldat eingestelltDie Corona-Impfung war für alle Bundeswehrsoldaten PflichtFoto: Sven Hoppe/dpaMichaelSauerbier09.04.2026 - 18:02 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenFrankfurt (Oder) – Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Jetzt saß Unteroffizier Stefan B. (37) wegen Gehorsamsverweigerung auf der Anklagebank – und kam straflos davon. Schon zum zweiten Mal.Wallende braune Lockenpracht, langer Bart. Den Soldaten sieht man Stefan B. (37) aus Beeskow (Brandenburg) nicht gleich an. Schon mit 16 bewarb er sich bei der Bundeswehr. Dort hatte er eine Ausbildung zum IT-Systemelektroniker gemacht und war zweimal im Irak. Doch im Januar 2021 lehnte der Unteroffizier die Corona-Impfung ab. Obwohl sie allen Soldaten befohlen war.Wegen Gehorsamsverweigerung klagte ihn die Staatsanwaltschaft an – wie 130 weitere Soldaten. Viele mussten mehrere tausend Euro Geldstrafe zahlen. Hinzu kamen dienstrechtliche Konsequenzen – bis hin zur unehrenhaften Entlassung. Im August 2023 sprach das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree den Angeklagten jedoch frei. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein.Stefan B.'s Verteidiger Marko SchmidtFoto: Michael Sauerbier/BILDAm Donnerstag war der zweite Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) schon nach wenigen Minuten vorbei. Keine Anklageverlesung, keine Zeugenaussagen, keine Plädoyers. „Stimmen alle Beteiligten der Einstellung des Verfahrens zu?“, fragte Richterin Sattler. Staatsanwalt und Verteidiger einstimmig: „Ja!“ Sattler: „Die Kammer verkündet den Beschluss: Das Verfahren ist nach Paragraf 153a Strafprozessordnung eingestellt.“ Wegen geringer Schuld, Revision nicht möglich.Eine Begründung für den kurzen Prozess gab die Richterin nicht. Aber das frühere Urteil des Amtsgerichts liefert eine Erklärung. „Es hat festgestellt, dass Stefan B. keinen Befehl verweigert hat“, sagt sein Anwalt Marko Schmidt (49), „weil er wie befohlen zum Impftermin ging.“ Nur, dass der...

