Bundesverfassungsgericht: Vorschriften für Fleischindustrie: Karlsruhe weist Klage ab
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Bundesverfassungsgericht: Vorschriften für Fleischindustrie: Karlsruhe weist Klage ab 15. April 2026, 10:28 Uhr Quelle: dpa Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/15/vorschriften-fuer-fleischindustrie-karlsruhe-weist-klage-ab-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Mohssen Assanimoghaddam/\u200bdpa" } } Geklagt hatte ein Unternehmen, dass sich auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert. (Archivbild) © Mohssen Assanimoghaddam/dpa Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die in der Corona-Pandemie verschärften Vorschriften gegen Personalmissstände in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen. Der Erste Senat entschied, dass das darin enthaltene Verbot von Werkverträgen mit der Berufsfreiheit vereinbar ist. In Bezug auf das Verbot von Leiharbeit sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig, da der Kläger seine Selbstbetroffenheit nicht genug dargelegt habe. Aktuelles Schlagzeilen Automobilindustrie: BGH weist Klimaklage gegen BMW und Mercedes ab




