Bis zu 93 Euro Erstattung drin - Rundfunkbeitrag bald von der Steuer absetzbar?
✨ AI Summary
🔊 جاري الاستماع
Musterklage läuft! Bis zu 93 Euro Erstattung drin: Kann ich den Rundfunkbeitrag bald von der Steuer absetzen?Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhebt den RundfunkbeitragFoto: ddp/HMB Media/Marco BaderHagenMeyer17.04.2026 - 11:14 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenBerlin – Vielen Deutschen ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge, sie zahlen die monatlichen 18,36 Euro nur widerwillig. Jetzt könnte sich die finanzielle Belastung bald deutlich verringern: In einem Muster-Verfahren verhandelt ein Gericht darüber, ob die Zahlungen an ARD, ZDF und Co. von der Steuer absetzbar sein dürfen. Geklagt hat ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern, der die jährliche Gesamtsumme von 220,32 Euro in seiner Steuererklärung für 2024 angegeben hatte. Doch vom Finanzamt kam eine Ablehnung. Es handele sich dabei um „private Lebensführung“. Wie begründet der Beitragszahler seine Klage (Aktenzeichen 1 K 67/26) vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern? Der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen gehöre zum sogenannten „soziokulturellen Existenzminimum“, so der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt. Daher können sich z. B. auch Bürgergeldempfänger von der Zahlung befreien lassen, für sie wird der Beitrag als lebensnotwendige Ausgabe anerkannt und erlassen.Werden Steuerzahler „gleichheitswidrig behandelt“?Für reguläre Steuerzahler berücksichtigt der Grundfreibetrag im Steuerrecht den Rundfunkbeitrag allerdings nicht. Insofern stelle sich die Frage, ob sie dadurch „gleichheitswidrig behandelt werden“, so der BdSt. Mehrere Medien berichteten über den Fall.Mehr zum ThemaBILD exklusiv: Beamten-Pensionen doppelt so hoch wie Renten!Ist das gerecht? Beamte bekommen im Ruhestand mehr als doppelt so viel Geld wie Rentner.Das Verfahren könnte enorme Auswirkungen haben, beim Beitragsservice sind rund 40,5 Millionen Wohnungen erfasst. Gibt das Gericht der Klage recht, könnten die Zahler mit den Beiträgen ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Je nach Steuersatz...
