BGH will härteres Urteil - Er wollte seine Freundin mit einem Bleistift töten
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BGH will härteres Urteil: Er wollte seine Freundin mit einem Bleistift tötenBei Burger King fiel er über sie herFarid A. (23) droht eine langjährige Haftstrafe wegen eines versuchten MordesFoto: Christian SchroedterThilo Scholtyseck22.04.2026 - 17:09 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenMagdeburg (Sachsen-Anhalt) – Zahra (22) hatte Angst vor dem Treffen mit ihrem Ex. Die letzte Aussprache sollte im Schutz der Öffentlichkeit stattfinden: am Vormittag in einem Fast-Food-Restaurant. Farid A. (23) bestellt sich einen Burger. Dann zieht er einen Bleistift aus seiner Hosentasche und rammt ihn der jungen Frau in den Hals!Ein versuchter Femizid in einem gut besuchten Schnellrestaurant mitten in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Die Spitze des Bleistifts, den der junge Mann aus Bochum im Intercity-Hotel eingesteckt hatte, bricht ab. Farid A. reißt Zahra deshalb zu Boden, kniet sich auf sie und versucht, sie zu erwürgen.In der Burger-King-Filiale am Willy-Brandt-Platz ereignete sich im Sommer 2024 der MordversuchFoto: Christian SchroedterJetzt, rund zwei Jahre später, sitzt der gebürtige Afghane in Saal 6 des Landgerichts Magdeburg auf der Anklagebank: „Es tut mir leid, ich kann es mir selbst nicht erklären. Ja, ich habe sie verletzt. Aber ich hatte nie die Absicht, sie zu töten.“ Staatsanwaltschaft legte Revision einDieses Geständnis hatte er bereits im ersten Prozess abgelegt. Im Mai 2024 wurde er zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war der Täter 21 Jahre alt. Der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu milde – sie legte Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Magdeburger Urteil auf (Az. 6 StR 495/2).Die Richterinnen der Jugendkammer unter Vorsitz von Anne-Marie Seydel Foto: Christian SchroedterStatt einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kommt nun auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus Heimtücke in Betracht. Außerdem sollen die Jugendrichter im neuen Strafprozess prüfen, ob eine Verurteilung nach Erwachse...




