Bezahlung von Beamten: Der Staat muss seine Aufgaben endlich abschmelzen
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Bezahlung von Beamten : Der Staat muss seine Aufgaben endlich abschmelzen Ein Kommentar von Stephan Klenner, Berlin02.06.2026, 07:07Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenDobrindt schüttelt einem Beamten der Bundespolizei die Hand während eines Schwerpunkteinsatzes am Hauptbahnhof Berlin.dpaBundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Besoldung der Bundesbeamten reformieren. Sein Plan ist gut – reicht aber nicht aus. Überflüssige Aufgaben müssen weg. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bemüht sich gerade, die Bezahlung der Bundesbeamten wieder verfassungsgemäß zu regeln. Seine Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) verschleppte diese Aufgabe. Schon im Jahr 2020 rügte das Bundesverfassungsgericht, dass Berlin und Nordrhein-Westfalen Richter und Staatsanwälte zu schlecht bezahlten – mit weitreichenden Folgen.Die Karlsruher Beschlüsse galten zwar unmittelbar nur für die beiden Bundesländer. Die darin angewandten Prinzipien bewirkten aber, dass das Besoldungsgefüge in ganz Deutschland infrage stand. Den Beschlüssen ließ sich entnehmen, dass der Staat in der untersten Beamtengruppe zu wenig zahlte. Da zwischen allen Besoldungsgruppen Mindestabstände bestehen müssen, hatte das Folgen für fast alle Beamten. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Die Bundesländer kümmerten sich zeitnah um Korrekturen. Im Bund konnte sich die Ampelkoalition hingegen nicht auf eine Reform einigen. Vor wenigen Wochen hat Dobrindt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der endlich Abhilfe schaffen soll. Er sieht vor, die Einstiegsgehälter zu erhöhen. Beamte der A-Besoldung sollen direkt in Erfahrungsstufe 2 einsteigen, Stufe 1 soll gestrichen werden. Das kostet viel Geld. Wird der Entwurf beschlossen, muss der Bund für das vergangene Jahr mehr als 700 Millionen Euro nachzahlen. Für dieses Jahr sind 3,4 Milliarden Euro Mehrausgaben geplant, von 2027 an mehr als 3,5 Milliarden Euro jährlich.„Unwuchten“ im...




