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Beschluss der Synode: Kein Kirchenamt für AfD-Mitglieder

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FAZ
2026/04/24 - 14:57 501 مشاهدة
Beschluss der Synode : Kein Kirchenamt für AfD-MitgliederVon Bernhard Biener24.04.2026, 16:57Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenIm Frankfurter Dominikanerkloster tagt die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.Michael BraunschädelVor den nächsten Kirchenvorstandswahlen stellt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau klar: Extremisten und Antisemiten sind nicht wählbar.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer „kirchenfeindliche, extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen“ vertritt, kann in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) künftig nicht mehr in Kirchenvorstände, Synoden und andere Leitungsgremien gewählt werden. Auch wer in Organisationen Mitglied ist, die für entsprechende Positionen  stehen, ist demnach nicht mehr wählbar. Eine entsprechende Änderung der Wahlordnung hat das Kirchenparlament am Freitag bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen.Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau stehe für Menschenwürde, Nächstenliebe, Vielfalt und Demokratie sowie für ein entschiedenes Eintreten gegen Ausgrenzung, Rassismus und menschenfeindliche Ideologie, heißt es in dem Gesetz. Wer diesen Grundsätzen widerspreche, sei nicht wählbar. Doch nicht nur das: Die Regelung kann auch dazu führen, ein Amt zu verlieren. Bestimmte Organisationen oder Parteien, die zu diesen Konsequenzen führen, sind in der Wahlordnung nicht genannt. Präses Birgit Pfeiffer machte deutlich, dass die AfD wegen ihrer Positionen dazu zähle. Doch es könnten auch andere darunterfallen. „Entscheidend sind die Haltung und die genannten Kriterien.“Das Gesetz kann vor den Kirchenvorstandswahlen in Kraft tretenKirchenpräsidentin Christiane Tietz hob hervor, dass die Angebote der Kirche wie Seelsorge, Gottesdienst und Diakonie allen Menschen offenstünden: „Uns sind alle willkommen.“ Die Wahlordnung betreffe hingegen Leitungsverantwortung, und dafür gälten besondere Grundsätze. Diese seien i...
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