Behindertenförderung abgezweigt - Amtsmitarbeiter überweist sich selbst 1 Million Euro
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Behindertenförderung abgezweigt: Amtsmitarbeiter überweist sich selbst 1 Million EuroDie Hälfte der Betrugsfälle ist bereits verjährtRene C. (51, rechts) mit seinem Anwalt Michael D. Hakner am Dienstag im Landgericht Mönchengladbach. Der Amtsmitarbeiter gestand den Millionen-BetrugFoto: Christian KniepsUweWojtuschak28.04.2026 - 17:34 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenMönchengladbach – Beim ersten Mal dachte sich Rene C. (51), dass das niemals klappt, und war verwundert, wie einfach es war. Danach war es „zu verlockend“, sagte er zum Prozessauftakt. Ab 2013 hat der Mitarbeiter des Sozialamtes Viersen (NRW) in 86 Fällen im Namen von teils ausgedachten Firmen Fördergelder für behindertengerechte Ausstattungen beantragt, bewilligt und sich so bis 2024 mehr als eine Million Euro selbst überwiesen.Die ersten 50 Betrugsfälle von 2013 bis 2019 sind bereits strafrechtlich verjährt (512.548,93 Euro). Deshalb steht Rene C. seit Dienstag nur wegen 36 Fällen von 2020 bis 2024 vor dem Landgericht Mönchengladbach (NRW). Betrugssumme: 504.301,49 Euro. Der Amtsmitarbeiter entschuldigte sich nach Verlesung der Anklage und räumte alle vorgeworfenen Taten ein – auch die verjährten Fälle. „Ich habe das Geld nicht für Luxusgüter verprasst, sondern für meine Familie und Reisen mit meinen beiden autistischen Kindern ausgegeben“, erklärte Rene C. Die Familie war viel mit dem inzwischen beschlagnahmten Camper unterwegs. Seine Kinder seien in der Natur aufgeblüht und brauchten teilweise keine Medikamente mehr. Ausschlaggebend für die Taten war jedoch Geldnot: Ein Kredit über 25.000 Euro drückte, zudem habe der Familienvater über seine Verhältnisse gelebt.Die Vorsitzende Richterin Judith Haverkamp (2. von links) leitet die Hauptverhandlung im Verfahren gegen Rene C.Foto: Christian KniepsKollegin kam ihm auf die SpurElf Jahre fiel seinen verschiedenen Abteilungsleitern nichts auf. Sie unterschrieben die Auszahlungsanordnungen als rechnerisch und sachlich richtig. Und das, obwohl Re...





