Ärger um Licht-Show! - Grüne müssen für Habeck-Wahlwerbung blechen
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Ärger um Licht-Show!: Grüne müssen für Habeck-Wahlwerbung blechenEine Stunde lang prangte am 3. Januar 2025 der Kopf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (56) auf dem Siegestor, einem Wahrzeichen der Stadt MünchenFoto: Konstantin Weddige/dpaMarcelAuermann09.04.2026 - 10:37 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenMünchen – Diese Aktion wird teuer! Für eine spektakuläre, aber offenbar nicht genehmigte Werbe-Projektion im Bundestagswahlkampf kassieren die Grünen jetzt die Quittung. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München hat eine Geldbuße von fast 7000 Euro verhängt. Die Bescheide seien diese Woche verschickt worden, teilte die Behörde mit. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen: Die Betroffenen können diese anfechten und einer gerichtlichen Überprüfung unterstellen. Worum geht es eigentlich genau? Der Aufreger: Im Januar 2025 ließ die Partei das Konterfei ihres Kanzlerkandidaten Robert Habeck (56) samt Slogan eine Stunde lang auf das berühmte Münchner Siegestor projizieren – ohne Genehmigung! Laut KVR habe eine entsprechende Erlaubnis nicht vorgelegen.Heftige Kritik an HabeckCSU-Generalsekretär Martin Huber (48) bezeichnete damals die Aktion auf der Plattform X als einen Skandal: „Völliger Größenwahn bei Robert Habeck und den Grünen: illegal ein Kulturdenkmal für selbstverliebte politische Botschaften nutzen ist eine neue Dimension grüner Arroganz.“ Grünen-Chef Felix Banaszak (36) hatte sich kurz danach in der Talkshow von Markus Lanz (57) reuig gezeigt: „Die Idee war gut, der Ort nicht der passende, und das sorgt auch dafür, dass Leute das unangemessen finden. Beim nächsten Mal nehmen wir einen anderen!“Mehr zum ThemaPolizei stoppte Aktion in München: Illegale Habeck-Projektion auf SiegestorMünchen (Bayern) – Die Grünen hatten eine Kampagne mit Projektionen von ihrem Kanzlerkandidaten Robert Habeck (55) in verschiedenen ...Jetzt folgt die Rechnung: 6948 Euro Bußgeld insgesamt. Der Vorwurf: unerlaubte Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Fläc...




