Verwaltungsgericht Berlin: Gericht untersagt Äußerung von Kulturstaatsminister Weimer zu Berliner Buchladen
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Verwaltungsgericht Berlin : Gericht untersagt Äußerung von Kulturstaatsminister Weimer zu Berliner Buchladen30.04.2026, 10:22Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenKulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) bei der Eröffnung der Medientage MitteldeutschlanddpaKulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber eines Berliner Buchladens nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der „Zeit“ gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.Weimer strich drei Buchläden von Preisträger-ListeDie Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen die drei...





