Urteile: Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer
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Urteile: Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer Aktualisiert am 21. April 2026, 13:32 Uhr Quelle: dpa Schließen Veröffentlicht am Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/21/entschaedigungsstreit-italien-staerkt-auslaendische-ns-opfer-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0-/\u200bepa ANA/\u200bdpa" } } Ausgangspunkt ist eine Klage griechischer Opfer des NS-Massakers von Distomo vom 10. Juni 1944, bei dem die Waffen-SS 218 Bewohner des Dorfes massakrierte. (Archivbild) © -/epa ANA/dpa Jahrzehnte nach den NS-Verbrechen kämpfen Opfer weiter um Entschädigung – im Streit darüber hat Italiens höchstes Gericht eine Entscheidung zugunsten ausländischer Kläger getroffen. Demnach dürfen ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen – etwa bei Unternehmen wie der bundeseigenen Deutschen Bahn. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Justizreform in Italien: Die italienische Rechte und ihre Justizallergie
