Stuttgart: Gericht verurteilt Raser nach tödlichem Autorennen zu lebenslanger Haft
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Urteil in Stuttgart Gericht verurteilt Raser nach tödlichem Autorennen zu lebenslanger Haft Ein illegales Autorennen in Ludwigsburg kostete zwei junge Frauen das Leben. Der Unfallverursacher wurde nun wegen Mordes schuldig gesprochen. Bis kurz vor dem Aufprall soll er Vollgas gegeben haben. 07.04.2026, 16.08 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Der Hauptangeklagte wird von einem Justizbeamten zum Prozess gebracht Foto: Marijan Murat / dpa if (typeof(Event) === 'function') {window.dispatchEvent(new Event('POLYGON_DOM_LARGEST_CONTENTFUL_PAINT_READY'));} Lebenslange Haft nach einem verbotenen Autorennen: Der Verursacher eines Unfalls mit zwei Toten ist vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes verurteilt worden. Der Mann hatte sich vor einem Jahr mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert – sein Wagen hatte das Auto von zwei jungen Frauen gerammt. Der Bruder muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft. Angeklagt waren zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26-jähriger Cousin. Nach Überzeugung des Gerichts verabredeten sich die drei Männer am Abend des 20. März 2025 zu einem illegalen Rennen in der Ludwigsburger Innenstadt. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut – teils in einer Tempo-50-Zone. Sie filmten und feuerten sich an. Schließlich rammte der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten. Sie starben bei dem Unfall. Mit dem Urteil folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert.Die Verteidiger hatten die Mordvorwürfe zurückgewiesen. Sie bestritten, dass die Angekla...





