Streit um den Rauswurf: Unwirksame Kündigung wird teuer für Vermieter
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Streit um den Rauswurf : Unwirksame Kündigung wird teuer für Vermieter Gastbeitrag Von Fiona Ruby16.04.2026, 08:00Lesezeit: 1 Min.Bildbeschreibung ausklappenPraxis vor Gericht: Die Ärztin widersprach der Kündigung.dpaKündigt ein Vermieter ohne tragfähigen Grund, muss er zahlen. Das zeigt der Fall einer Hautärztin, der das Gericht ihre höheren Praxismieten zusprach. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer einen langfristigen Mietvertrag ohne tragfähigen Grund kündigt, muss dem Mieter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Eine Hautärztin hatte 2014 Praxisräume für zehn Jahre fest gemietet. 2020 erwarb eine neue Eigentümerin das Gebäude und kündigte kurz darauf ordentlich, mit der Begründung, der Mietvertrag weise Formfehler auf. Die Ärztin widersprach der Kündigung, suchte aber vorsorglich neue Räume und schloss wenige Wochen später einen deutlich teureren Mietvertrag ab. Als die Vermieterin auf Räumung klagte, verlor sie rechtskräftig. Die Ärztin verlangte daraufhin Ersatz der Mehrkosten für die neuen Praxisräume. Das Gericht gab ihr recht. Die Kündigung war unwirksam. Ein Formfehler lag nicht vor. Wer ohne ausreichenden Grund kündigt, verletzt seine Pflichten. Ein Vermieter dürfe dem Mieter nicht einfach das Recht zum Gebrauch der Räume absprechen.Mehr zum ThemaFAZ+Aufpassen beim BauenIm Architektenvertrag stecken Risiken



