Stadt lehnt Zulassung für großes Zelt ab - Riesen-Klatsche für Wiesn-Wirt Alexander Egger
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Nach XXL-Zoff ums Oktoberfest: Riesen-Klatsche für Wiesn-Wirt Egger Alexander Egger und seine Frau Katharina Wickenhäuser-Egger betreiben das kleine Wiesn-Zelt „Münchner Stubn“. Dafür erhielten sie auch für 2026 eine Zulassung. Nicht aber für die Königsklasse eines großen ZeltesFoto: picture alliance/SZ PhotoFranziskavon MutiusStephanKürthy28.04.2026 - 14:15 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenMünchen (Bayern) – Riesen-Klatsche für Gastronom Alexander Egger (50). Der Wirtschaftsausschuss der Stadt München hat in einer geheimen Sitzung darüber entschieden, welche Wirte auf dem Oktoberfest 2026 eines der begehrten großen Zelte bekommen. BILD kennt exklusiv das Ergebnis. Hammer: Egger fiel mit seinen Bewerbungen für das „Paulanerzelt“ und die „Bräurosl“ durch. Er landete auf dem allerletzten Platz. Egger betreibt seit 2022 mit seiner Frau Katharina Wickenhäuser-Egger auf der Wiesn das kleine „Münchner Stubn“-Zelt und will partout Wirt eines lukrativen, großen Zeltes werden. Deshalb hat er am 16. April bei der Regierung von Oberbayern (genauer: Vergabekammer Bayern) sogar einen Antrag zur Überprüfung des städtischen Vergabeverfahrens eingereicht. Er will das bisherige Zulassungsverfahren kippen lassen und eine europaweite Ausschreibung erwirken.Jürgen Drews (81, dritter v.l.) mit Ehefrau Ramona (52) und Tochter Joelina (30, l.) und Florian Silbereisen (44) beim Anstich im September 2025 im beliebten „Schottenhamel“-ZeltFoto: Agency People ImageKrimi um die Wiesn-ZelteWährend die Regierung von Oberbayern Eggers Antrag noch prüft, erlitt der Wirt am 28. April eine bittere Niederlage: Seine Bewerbungen für die zwei Großzelte fielen durch. Egger bekam von der Stadt München nur 158 Punkte, landete damit auf dem letzten, dem 11. Platz. Die Punkte werden u. a. für Zuverlässigkeit, Erfahrung und Qualitätsnachweis vergeben. Genaugenommen hätte sich Egger auf das „Paulaner“-Zelt und das „Bräurosl“-Zelt gar nicht bei der Stadt bewerben dürfen, da diese Brauereien gehöre...





