Rundfunkbeitrag: Klagen bleiben erfolglos laut Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
✨ AI Summary
🔊 جاري الاستماع
Diskussion über Programminhalte Klagen zum Rundfunkbeitrag bleiben erfolglos Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Eine Klage gegen eine angeblich zu linke Berichterstattung des SWR wurde abgewiesen. 21.04.2026, 12.54 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (6 Minuten) 6 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befindet das Programm des ÖRR für ausreichend vielfältig. Foto: Wolfgang Filser / CHROMORANGE / picture alliance if (typeof(Event) === 'function') {window.dispatchEvent(new Event('POLYGON_DOM_LARGEST_CONTENTFUL_PAINT_READY'));} Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg fest und wies die Klagen von sieben Personen ab. Die Privatpersonen hatten sich gegen den Beitrag gewehrt, weil sie die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für unausgewogen und einseitig halten. Das ÖRR-Angebot sei vielfältig und für jeden etwas dabei, befand hingegen der VGH. Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms seien nicht feststellbar, so der VGH. Konkret hatten sich die Kläger gegen Bescheide des SWR gewandt, der rückständige Gelder einfordert. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu. Kläger rügen Beiträge zur politischen MeinungsbildungVon den Klägern waren vornehmlich Beiträge zur politischen Meinungsbildung gerügt worden. Aus ihrer Sicht wird zu einseitig »links« und »progressiv« berichtet. Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber...



