Neues Gesetz - Notfall-Patienten sollen schneller dran kommen
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Neues Gesetz: Notfall-Patienten sollen schneller dran kommenLeitstellen sollen entscheiden, ob ein Krankenwagen kommen muss oder der ärztlichen Bereitschaftsdienst ausreichtFoto: IMAGO/Political-MomentsStefanSchlagenhaufer21.04.2026 - 20:01 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenBerlin – Neben der Gesundheitsreform plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Notfallversorgung. Ziel: Patienten mit ernsten Verletzungen oder lebensbedrohlichen Krankheiten sollen schneller Hilfe bekommen. Gleichzeitig sollen Bagatellfälle künftig stärker telemedizinisch oder in der regulären Versorgung behandelt werden, um Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten.Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) liegt der „FAZ“ vor – und hat gute Chancen auf schnelle Umsetzung. Am Mittwoch will ihn die Regierung beschließen. Anders als bei anderen Gesundheitsprojekten gibt es bislang kaum Widerstand. Weniger Chaos, mehr SteuerungKern der Reform ist eine bessere Patientenlenkung. Bislang entscheiden oft die Patienten selbst, ob sie den Notruf wählen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren – mit vielen Fehlentscheidungen. Künftig übernehmen Leitstellen die Steuerung: Sie entscheiden nach einer Ersteinschätzung, welche Hilfe wirklich nötig ist.Dafür wird die bekannte Nummer 116117 neu organisiert. Neben der Terminvergabe entsteht eine rund um die Uhr erreichbare Akutleitstelle, die telemedizinische Hilfe und Hausbesuche koordiniert. Beide Systeme – 112 und 116117 – sollen enger zusammenarbeiten und digital vernetzt werden.Mehr zum ThemaALLE werden zur Kasse gebeten, doch …: Krankenkassen müssen am wenigsten sparenBerlin – Die große Sparreform im Gesundheitswesen kommt.Die Regierung erwartet so rund 1,2 Millionen weniger Notfälle pro Jahr. Das entspricht etwa acht Prozent aller Kontakte. Gleichzeitig könnten so jedes Jahr rund 3,3 Millionen Stunden an Zeit eingespart werden.Durch die gesamte Reform sollen bis 2031 insgesamt mehr als...





