Nachbarn vor Gericht: Gericht: Kein Wegerecht zur Garage ohne Grundbucheintrag
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Nachbarn vor Gericht: Gericht: Kein Wegerecht zur Garage ohne Grundbucheintrag 29. April 2026, 15:02 Uhr Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/29/gericht-kein-wegerecht-zur-garage-ohne-grundbucheintrag-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Fabian Strauch/\u200bdpa" } } Im aktuellen Fall hatte der neue Nachbar die Durchfahrt nicht mehr geduldet. (Symbolbild) © Fabian Strauch/dpa Eine frühere Absprache unter Nachbarn reicht nicht aus, um dauerhaft mit dem Auto über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage fahren zu dürfen. Das Landgericht Frankenthal hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass eine bloße Vereinbarung mit dem früheren Eigentümer den Käufer eines Grundstücks nicht bindet, wenn das sogenannte Wegerecht nicht auch im Grundbuch eingetragen ist. Zudem greife ein Notwegerecht zur Garage nur unter strengen Voraussetzungen, teilte das Gericht nun mit. (Urteil vom 19.02.2026, Az. 7 O 324/25) Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Wohnungseigentümergemeinschaft: "Dann dübelt er ohne Genehmigung Solarpaneele an die Fassade"





