Nach Drogenabsturz - Glücksspielbehörde will 250.000 Euro von Capital Bra
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Nach Drogenabsturz: Glücksspielbehörde will 250.000 Euro von Capital BraCapital Bra (31), gerade erst durch ein verstörendes Rettungswagen-Video aufgefallen, wird nun vorgeworfen, illegales Online-Glücksspiel gespielt und beworben zu habenFoto: picture alliance/dpa/dpa-ZentralbildDianaKassalJohnPuthenpurackal21.04.2026 - 11:43 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenBerlin – Schon wieder Trouble für Rap-Star Capital Bra: Jetzt greift sogar der Staat hart durch! Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat ein Verfahren gegen den Berliner Musiker eingeleitet. Der Vorwurf: Capital Bra soll auf seinen Social-Media-Kanälen immer wieder illegales Online-Glücksspiel gezockt – und gleich noch Werbung dafür gemacht haben.Für Capital Bra kommt der Ärger zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Erst in der Nacht zu Montag sorgte er mit einem verstörenden Livestream aus einem Rettungswagen für Schlagzeilen: Der Rapper wirkte völlig desorientiert, rief immer wieder um Hilfe und gab später selbst an, mehrere Drogen konsumiert zu haben. Sein Manager bestätigte später, dass er „wieder abgerutscht“ sei – inzwischen gehe es ihm aber wieder besser. An dieser Stelle findest du Inhalte aus Instagram Um mit Inhalten aus Instagram und anderen sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung. soziale Netzwerke aktivieren Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre jederzeit widerrufliche Einwilligung (über den Schalter oder über " Widerruf Tracking und Cookies " am Seitenende) zur Verarbeitung personenbezogener Daten nötig. Dabei können Daten in Drittländer wie die USA übermittelt werden (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Mit dem Aktivieren des Inhalts stimmen Sie zu. Weitere Infos finden Sie hier. Behörde wirft illegale Werbung vorDer Rapper filmte sich laut Behörde selbst beim Spielen auf nicht erlaubten Casino-Seiten, zeigte die Clips in Livestreams und stellte sie anschließend als Videos online. Doch damit nicht genug: Zu...





