Mieten – Wohnen: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für Vermieter
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Geplante Mietreform Bundesregierung beschließt strengere Regeln für Vermieter Ein Gesetzentwurf soll Mieter entlasten und sie sogar vor Räumungsklagen schützen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Änderungen, an einer Stelle gehen sie ihm aber nicht weit genug. 29.04.2026, 22.38 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Schlüssel an Haken (Symbolbild) Foto: Kira Hofmann / dpa if (typeof(Event) === 'function') {window.dispatchEvent(new Event('POLYGON_DOM_LARGEST_CONTENTFUL_PAINT_READY'));} Das Bundeskabinett hat strengere Regeln für Vermieterinnen und Vermieter beschlossen. Der Gesetzentwurf, der noch den Bundestag passieren muss, zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietungen. Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut dem Gesetzentwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird eine klare Obergrenze eingezogen – und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter leichter machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.Auch Indexmietverträge sollen neu geregelt werden. Die Steigerung der Nettokaltmiete orientiert sich dabei an der Entwicklung der Verbrauch...



