Immobilien vor Gericht: Vermieter kann das Schloss nicht einfach auswechseln
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Immobilien vor Gericht : Vermieter kann das Schloss nicht einfach auswechseln Gastbeitrag Von Fiona Ruby24.04.2026, 09:00Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenSicherer Zutritt: Der Vermieter muss mit einem Schlosswechsel aufpassen.dpaDer Vermieter kann Feriengäste nicht eigenmächtig aussperren. Ein anderes Schloss ist in diesem Fall keine Lösung. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Ein Vermieter darf Mieter nicht eigenmächtig aussperren. Das Amtsgericht Lemgo stärkt den Besitzschutz und fordert gerichtliche Räumungstitel. Vermieter dürfen Mieter nicht eigenmächtig aussperren, selbst wenn unklar ist, ob der Mietvertrag noch besteht.In diesem Fall tauschte ein Vermieter in Lemgo das Türschloss einer Ferienwohnung aus, während die Mieter abwesend waren. Die Urlauber standen plötzlich vor verschlossener Tür und hatten keinen Zugang mehr zur Wohnung. Das Gericht stellte im Eilverfahren fest, dass dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht nach Paragraph 858 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu werten ist. Mieter sind Besitzer der Wohnung und genießen deshalb besonderen rechtlichen Schutz. Dieser Besitzschutz gilt unabhängig davon, ob noch ein wirksamer Mietvertrag besteht.Mehr zum ThemaFAZ+Wohnungsmarkt unter DruckVermieter werden gebraucht





