Immobilien vor Gericht: Messerattacke rechtfertigt keine Kündigung
✨ AI Summary
🔊 جاري الاستماع
Immobilien vor Gericht : Messerattacke rechtfertigt keine Kündigung Gastbeitrag Von Fiona Ruby01.05.2026, 07:00Lesezeit: 1 Min.Bildbeschreibung ausklappenRechtswidriges Verhalten eines Dritten kann dem Mieter nur zugerechnet werden, wenn zwischen diesen ein besonderes Näheverhältnis besteht.dpaNach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Ein Vermieter kann einem Mieter schwere Gewalttaten im Bereich der Wohnanlage nur dann als Kündigungsgrund entgegenhalten, wenn der Mieter daran aktiv beteiligt war oder eine enge Beziehung zum Täter bestand. In diesem Fall wollte die Vermieterin langjährigen Mietern kündigen, nachdem es auf dem Grundstück zu einem schweren Messerangriff gekommen war. Die Vermieterin behauptete, der Täter sei den Mietern bekannt gewesen, habe nach der Tat in deren Wohnung Zuflucht gesucht und sei von ihnen aktiv bei der Flucht unterstützt worden. Auf dieser Grundlage sprach sie sowohl eine fristlose als auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung aus.Das Gericht bestätigte zwar die Tat und die schweren Folgen für das Opfer. Es sah aber keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen Täter und Mietern. Denn das rechtswidrige Verhalten eines Dritten kann dem Mieter nur dann zugerechnet werden, wenn zwischen diesen ein besonderes Näheverhältnis besteht. Daran fehlte es hier.Mehr zum ThemaFAZ+Podcast Finanzen & ImmobilienHöhere Preise, Zinsen und Kosten – was das für den Hauskauf bedeutet




