Immobilien vor Gericht: Löcher in Terrassentür kosten Mietern ihre Kaution
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Immobilien vor Gericht : Löcher in Terrassentür kosten Mietern ihre Kaution Gastbeitrag Von Nils Flaßhoff22.04.2026, 09:00Lesezeit: 1 Min.Bildbeschreibung ausklappenStreit um die Kaution: Wie wurden Rollos und Plissees befestigt?Picture AllianceBohrlöcher für Plissees gelten als Beschädigung der Mietsache. Der Vermieter kann deshalb die Auszahlung der Kaution verweigern. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer eine Terrassentür anbohrt, kann schadensersatzpflichtig werden. In einem Verfahren von dem Amtsgericht Rheine verlangten ehemalige Mieter die Rückzahlung der Kaution von 2220 Euro. Die Vermieterin verweigerte die Auszahlung und rechnete mit verschiedenen Schadenersatzansprüchen auf. Neben Schäden an Badewanne, Fliesen sowie Türen ging es auch um Bohrlöcher im Rahmen der Terrassentür, die für Plissees angebracht worden waren.Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Bohrungen eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung darstellen. Die Tür müsse zwar nicht ausgetauscht werden, eine fachgerechte Reparatur sei jedoch erforderlich. Die Kosten dafür wurden auf rund 1450 Euro netto geschätzt.Mehr zum ThemaRechteckAbrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1. Januar





