Immobilien vor Gericht: Heimlicher Wohnungszutritt mindert die Miete deutlich
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Immobilien vor Gericht : Heimlicher Wohnungszutritt mindert die Miete deutlich Gastbeitrag Von Veronika Thormann22.04.2026, 14:30Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenSchlüssel in der Wohnungstür: Wer hat Zutritt?dpaDer Vermieter betrat die Wohnung heimlich mit einem Ersatzschlüssel. Das ist Grund für eine geringere Miete. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer als Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel behält und damit die Wohnung betritt, verletzt das Recht des Mieters auf ungestörtes Wohnen und riskiert eine deutliche Mietminderung. In diesem Fall hatte eine Vermieterin zu Beginn des Mietverhältnisses die vereinbarte Zahl an Wohnungsschlüsseln übergeben, einen weiteren Schlüssel jedoch ohne Wissen der Mieterin einbehalten. Später bat sie wegen eines Handwerkertermins um einen Schlüssel, was die Mieterin ablehnte.Dass sie selbst noch einen Schlüssel besaß, verschwieg die Vermieterin. Kurz darauf öffnete sie damit heimlich die Wohnung und hielt sich dort einige Minuten auf. Eine im Flur angebrachte Videokamera zeichnete den Vorfall auf. Die Mieterin forderte daraufhin einen großen Teil der gezahlten Miete zurück. Sie machte geltend, die Wohnung sei wegen des unerlaubten Betretens mangelhaft gewesen. Das Amtsgericht gab ihr weitgehend recht. Es stellte klar, dass der Mieter allein über den Besitz an der Wohnung entscheidet. Betritt der Vermieter ohne Erlaubnis und ohne Notfall die Räume, greift er schwer in die Privat- und Intimsphäre ein. Dadurch verliert die Wohnung ihre Eignung als geschützter Rückzugsort.Mehr zum ThemaStreit um den RauswurfUnwirksame Kündigung wird teuer für Vermieter
