Immobilien vor Gericht: Diese Abnahmeklausel stoppt die Verjährung von Baumängeln
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Immobilien vor Gericht : Diese Abnahmeklausel stoppt die Verjährung von Baumängeln Gastbeitrag Von Fiona Ruby29.04.2026, 07:00Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenMangelhaft: Bauträgerverträge sind auf die Abnahmeklausel zu prüfen.Picture AlliancePauschale Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen sind unwirksam. Damit können Eigentümer noch Jahrzehnte nach Fertigstellung Mängel geltend machen. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Vorformulierte Klauseln in Bauträgerverträgen sind unwirksam, wenn diese das individuelle Abnahmerecht der einzelnen Erwerber beseitigen. Das kann sogar dazu führen, dass Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum noch bis zu 30 Jahre nach der ursprünglich vorgesehenen Abnahme geltend gemacht werden können.In diesem Fall stritten die Parteien über Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage. Der Bauträgervertrag sah vor, dass drei aus der Mitte der Erwerber gewählte Vertreter die Abnahme des Gemeinschaftseigentums stellvertretend für alle Erwerber erklären sollten, ohne dass dem Einzelnen eine eigene Prüf- und Entscheidungsmöglichkeit verblieb. Als die Wohnungseigentümergemeinschaft später Schäden feststellte und Kostenvorschuss verlangte, berief sich der Bauträger auf Verjährung. Der Bundesgerichtshof gab den Erwerbern recht. Vertragsklauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums sind unwirksam, wenn sie Erwerbern keine eigene Prüf- und Entscheidungsmöglichkeit lassen. Jeder Käufer hat das Recht, eigenständig zu beurteilen, ob die Werkleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die dieses Recht auf Dritte überträgt und dem einzelnen Erwerber damit unwiderruflich entzieht, benachteiligt diesen unangemessen und ist nach Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam.Mehr zum ThemaImmobilien vor GerichtBei bloßem Baumangelverdacht besteht noch keine Haftung





