Immobilien vor Gericht: Bei bloßem Baumangelverdacht besteht noch keine Haftung
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Immobilien vor Gericht : Bei bloßem Baumangelverdacht besteht noch keine Haftung Gastbeitrag Von Nils Flaßhoff23.04.2026, 08:00Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenSanierungsbedürftig? In einem Altbau im Prenzlauer Berg führt diese Treppe in den Keller.Picture AllianceFeuchtigkeit im Kellerfußboden? Dieser Verdacht wurde vor dem Hausverkauf verschwiegen. Die Käuferin zog vor Gericht, um die Sanierungskosten zurückzubekommen. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App In besonderen Fällen kann schon der Mangelverdacht Schadenersatz begründen. Aber die Grenzen dafür sind eng gesetzt. In diesem Fall verkaufte die Eigentümerin eine vermietete Gewerbeimmobilie. Vorher waren wegen möglicher Schwierigkeiten im Kellerfußboden Kernbohrungen geplant worden. Hintergrund waren Hinweise auf Feuchtigkeit und auf einen sich teilweise anhebenden Bodenbelag. Die Käuferin wurde beim Kauf jedoch nicht über diese Verdachtsmomente informiert.Nach dem Erwerb verlangte sie Schadenersatz von rund 428.000 Euro für die Sanierung des Kellerbodens. Die Vorinstanzen gaben ihr recht. Sie sahen schon darin einen Sachmangel, dass wegen möglicher Schwierigkeiten Untersuchungen durch Kernbohrungen geplant waren. Der Bundesgerichtshof widersprach dieser Sichtweise. Ein bloßer Mangelverdacht reicht allein nicht aus, um eine Sachmängelhaftung zu begründen. Entscheidend sei, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt. Untersuchungen wie Kernbohrungen dienten gerade dazu, einen möglichen Mangel erst festzustellen oder auszuschließen.Mehr zum ThemaRechteckAbrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1. Januar



