Frühere RAF-Terroristin: 15 Jahre Haft für Klette gefordert
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Frühere RAF-Terroristin : 15 Jahre Haft für Klette gefordertVon Reinhard Bingener29.04.2026, 10:41Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenDaniela Klette mit ihren Anwälten Undine Weyers (r) und Lukas Theune (l) am 28. April am Landgericht Verden.dpaDie Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haftstrafe für die Ex-Terroristin und hält – anders als das Gericht – auch den Vorwurf des versuchten Mordes weiter aufrecht.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Die Staatsanwaltschaft Verden hat am Mittwoch gefordert, die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einer Haftstrafe von 15 Jahren zu verurteilen. Die zuständige Staatsanwältin legte vor dem Landgericht Verden dar, dass sie die 67 Jahre alte Klette wegen ihrer gemeinsamen Raubüberfälle mit den früheren RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub nicht nur des schweren bandenmäßigen Raubs für schuldig hält, sondern auch des gemeinschaftlich versuchten Mordes.Zu Beginn ihres Plädoyers am Dienstag hatte die Staatsanwältin Klette zudem vorgeworfen, ihre Taten „in unerträglicher Weise bagatellisiert“ zu haben und warf der Linksextremistin und ihren Verteidigern zudem vor, das Verfahren ungebührlich politisiert zu haben. Klette hatte sich während des Prozesses auch zu außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Fragen geäußert.In dem Verdener Prozess geht es um bewaffnete Überfälle auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die das Trio Klette, Garweg und Staub nach der Selbstauflösung der Roten Armee-Fraktion im Jahr 1998 begangen haben sollen, um ihr Leben im Untergrund zu bestreiten. Bei den Taten sollen sie insgesamt rund 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.Gericht ließ Mordvorwurf fallenZu Beginn des Prozesses im März 2025 ging es in dem Verfahren um 13 Raubüberfälle sowie versuchten Mord. Taten in den Jahren 1999 bis 2016 wurden Klette vorgeworfen. Im Verlauf des Prozesses wurden allerdings fünf Raubüberfälle aus dem Verfahren ausgeklammert, weil diese aus Sicht des Gerichts im Falle...



