Berufung: Abschleppkosten in NRW: Rechtslage bleibt unklar
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Berufung: Abschleppkosten in NRW: Rechtslage bleibt unklar 29. April 2026, 13:38 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/29/abschleppkosten-in-nrw-rechtslage-bleibt-unklar-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Guido Kirchner/\u200bdpa" } } Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen muss sich jetzt mit zwei Berufungsverfahren um Abschleppkosten befassen. (Archivbild) © Guido Kirchner/dpa Verwirrung im Streit um die Abschleppkosten in Nordrhein-Westfalen: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April, dass die von den Kommunen berechneten Kosten derzeit rechtswidrig sind, hat die Stadt Köln das Oberverwaltungsgericht in Münster eingeschaltet. Nach Angaben eines Sprechers sind am OVG zwei Berufungen nach den Urteilen aus Köln vom 15. April eingegangen. Aktuelles Schlagzeilen Berufungsverfahren: Urteil nach Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin abgemildert





