12-Milliarden-Zoff - Wer zahlt die Kassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger?
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12-Milliarden-Zoff: Wer zahlt die Kassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger?Die Gesundheitskosten für Bürgergeld-Empfänger sorgen für DiskussionenFoto: Jens Kalaene/dpaJosefForsterFlorianKain25.04.2026 - 13:38 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenBerlin – Es ist das große Streitthema der Gesundheitsreform: Wer bezahlt die Krankenkassenbeiträge von Millionen Bürgergeld-Empfängern? Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) will mehr Geld vom Bund, aber Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) weigert sich. Es geht um gewaltige Summen: Rund zwölf Milliarden Euro zahlen alle Beitragszahler für die Gesundheitskosten der Bürgergeld-Empfänger. BILD klärt die wichtigsten Fragen.Zahlen Bürgergeld-Empfänger eigene Beiträge?Nein. Das Jobcenter überweist die Beiträge an die Krankenkassen. Bekommen Bürgergeld-Empfänger die gleichen Leistungen wie alle Versicherten?Ja. Wer Bürgergeld bekommt, ist ganz normal gesetzlich krankenversichert und hat Anspruch auf alle Leistungen aus dem Krankenkassen-Katalog. Bedeutet: Gleiche Arztbesuche, gleiche Behandlungen, gleiche Medikamente wie bei allen anderen Versicherten.Wie groß ist das Finanzproblem?Die Krankenkassen klagen, dass sie zu wenig aus Bundesmitteln für die Bürgergeld-Empfänger bekommen. Sie erhalten nach Angaben der Techniker Krankenkasse für jeden Stütze-Empfänger 144 Euro pro Monat aus dem Bundeshaushalt. Nötig wären aber mehr als 400 Euro, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken. Die Differenz zahlen alle Beitragszahler.Welche Forderungen gibt es?Aus der Union gibt es diesen Vorschlag: Leistungen für Bürgergeld-Empfänger sollen eingeschränkt werden, sollte es keine Bundesmittel geben. In einer internen Unionsfraktionssitzung sagte Junge-Union-Chef Johannes Winkel (34, CDU): „Es ist nicht akzeptabel, dass Nina Warken Einsparungen von 20 Milliarden vorlegt, die SPD aber beim Thema Bürgergeld einfach ‚nein‘ sagt und damit durchkommt.“ Winkel bekräftigte: „Es muss wieder einen Unterschied im Umfang der Gesundheitsversor...





